- 1.
die nach § 4 Abs. 4 dokumentierten Schlüssel sowie deren Änderung,
- 2.
die Einnahmen nach § 9 Abs. 3 sowie deren Verwendung,
- 3.
die nach § 11 errechneten Differenzbeträge,
- 4.
die nach § 12 dokumentierten Schlüssel sowie deren Änderung,
- 5.
die Höhe der Entgelte für dezentrale Einspeisung nach § 18,
- 6.
die Absatzstruktur des Netzgebietes nach Anlage 5,
- 7.
den Betriebsabrechnungsbogen des Netzbetriebs,
- 8.
den im Vorjahr an Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen entrichteten Gesamtbetrag und
- 9.
im Vorjahr nach § 13 Absatz 2 des Energiefinanzierungsgesetzes in Abzug gebrachten Netzentgelte.