§ 3 StromNZV - Grundlagen des Netzzugangs
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs Der Anspruch auf Netznutzung wird begrenzt durch die jeweiligen Kapazitäten der Elektrizitätsversorgungsnetze. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen werden durch Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträge nicht gehindert, Änderungen an der Ausgestaltung ihrer Netze vorzunehmen. Die §§ 14 und 17 bleiben unberührt.
Diskussion zu § 3 StromNZV
LX
20.06.2025 16:47