§ 5 ZStVBetrV - Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
§ 5 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten Daten bestimmen sich nach § 494 Absatz 1 bis 3 der Strafprozessordnung.