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§ 5 ZStVBetrV - Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Stand 30.06.2021
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§ 5 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der gespeicherten Daten bestimmen sich nach § 494 Absatz 1 bis 3 der Strafprozessordnung.