§ 1 PostLEntgV - Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
§ 1 Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.