1 | Auskünfte | |
1.1 | - | mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften | gebührenfrei |
1.2 | - | Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften | 30 bis 250 |
1.3 | - | Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen | 60 bis 500 |
2 | Herausgabe | |
2.1 | - | Herausgabe von Abschriften | 15 bis 125 |
2.2 | - | Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen | 30 bis 500 |
3 | Einsichtnahme bei der Behörde einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften | 15 bis 500 |
4 | Veröffentlichungen nach § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes | gebührenfrei |
5 | Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs | bis zur Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Gebühr; jedoch mindestens 30 Euro |