- ist.
- 5.6.8
- Die Anforderungen, dass der Gasdruck bei Kartuschenbeschussmunition 30% über dem zulässigen Höchstwert des Gebrauchsgasdruckes liegt und dass eine zu starke Überbelastung der Waffe vermieden wird, gelten als erfüllt, wenn
--------
P(tief)n >= 1,30 P(tief)max,
--------
P(tief)n – k(tief)3,n x S(tief)n >= 1,15 P(tief)max,
und
--------
P(tief)n + k(tief)3,n x S(tief)n <= 1,7 P(tief)max
- ist.
- 5.6.9
- Die Anforderungen, dass bei Gebrauchsmunition der Energiemittelwert nicht über und kein Einzelwert mehr als 7% über dem nach den Maßtafeln zulässigen Höchstwert E(tief)max liegt, gelten als erfüllt, wenn
--------
E(tief)n <= E(tief)max
--------
und E(tief)n + k(tief)3,n x S(tief)n <= 1,07 E(tief)max
- ist.
- 5.6.10
- In Analogie zur Gasdruckmessung sind bei Beschussmunition die Anforderungen
--------
E(tief)n >= 1,10 E(tief)max,
E(tief)n – k(tief)3,n x S(tief)n >= 1,07 E(tief)max
und E(tief)n + k(tief)3,n x S(tief)n <= 1,25 E(tief)max
- zu erfüllen.
Technischer Anhang zur Anlage III
- 1
- Unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit zu prüfende Maße
- 1.1
- Patronen für Waffen mit gezogenen Läufen, einschließlich Patronen für Pistolen und Revolver, Patronen mit Randfeuerzündung und Kartuschen für Schusswaffen und Bolzensetzgeräte:
- a)
- L(tief)3 =
- Gesamtlänge der Hülse (maximal)
- L(tief)6 =
- Gesamtlänge der Kartuschenhülse vor dem Schuss
- H(tief)2 =
- Durchmesser am Hülsenmund, bei Kartuschen am Ende des zylindrischen Teils (maximal)
- G(tief)1 =
- Geschossdurchmesser am Hülsenmund (maximal)
- P(tief)1 =
- Pulverraumdurchmesser vor dem Rand oder im Abstand E vom Hülsenboden bei Kleinschrotmunition
- R =
- Randstärke der Hülse bei Kleinschrotmunition.
Diese Maße müssen kleiner oder gleich den in den Maßtafeln vorgeschriebenen Maximalmaßen sein. Die vorgegebenen Toleranzen sind einzuhalten.