- 1.
Name, Firma oder Marke und Anschrift des Herstellers oder desjenigen, dessen Name, Firma oder Marke auf der Munition angebracht ist und der die Verantwortung für die Munition übernimmt; im Falle der Verbringung aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen nicht vereinbart ist, sind Name, Firma oder Marke und Anschrift des Verbringers anzugeben,
- 2.
Typenbezeichnung der Munition,
- 3.
Herstellungsstätte, es sei denn, der Antragsteller ist ein Verbringer nach Nummer 1,
- 4.
Prüfstätte für die Fabrikationskontrollen, es sei denn, diese werden der zuständigen Behörde übertragen, und
- 5.
Losgröße und Losnummer.