§ 21 TAppV - Inhalt der Prüfung
§ 21 Inhalt der Prüfung Die Prüfungen in den Prüfungsfächern Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes, Chemie, Zoologie und Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen erstrecken sich auf die für das Verständnis naturwissenschaftlicher Vorgänge und für die spätere Anwendung im veterinärmedizinischen Bereich wesentlichen Grundkenntnisse.