§ 3 Organe(1) Organe der Bundesanstalt sind die Präsidentin oder der Präsident und der Verwaltungsrat.
(2) Aufgaben und Befugnisse der Organe bestimmt die Satzung, soweit sie nicht durch dieses Gesetz geregelt sind.
Diskussion zu § 3 BDBOSG
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08.06.2025 10:29
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