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§ 7 ATDG - Übermittlung von Erkenntnissen
Stand 01.04.2021
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§ 7 Übermittlung von Erkenntnissen
Die Übermittlung von Erkenntnissen aufgrund eines Ersuchens nach § 6 Abs. 1 Satz 1 zwischen den beteiligten Behörden richtet sich nach den jeweils geltenden Übermittlungsvorschriften.