Open user menu
§ 8 ZMV - Organisation
Stand 22.06.2015
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 8 Organisation
Die nach § 1 Abs. 3 verpflichtete Stelle kann die Übertragung der Dokumente in eine Form, die die berechtigte Person wahrnehmen kann, und die Übermittlung der Dokumente an diese Person einer anderen Stelle übertragen.