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§ 8 REITG - Anmeldung als REIT-Aktiengesellschaft
Stand 02.01.2018
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§ 8 Anmeldung als REIT-Aktiengesellschaft
Die Firma der REIT-Aktiengesellschaft (§ 6) ist bei dem zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.