§ 13a LMEV - Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel
§ 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen oder katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) oder Affen einzuführen.