Open user menu
§ 13a LMEV - Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel
Stand 16.02.2018
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel
Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen oder katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) oder Affen einzuführen.