§ 1 Tier-LMHV - Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung dient der Regelung von Fragen des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens bestimmter Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
Diskussion zu § 1 Tier-LMHV
LX
22.06.2025 16:44