auf höchstens ein Drittel der Herstellungsmenge des abgebenden Betriebes an Lebensmitteln tierischen Ursprungs und
2.
auf im Umkreis von nicht mehr als 100 Kilometern gelegene Betriebe
beschränkt ist.
Diskussion zu § 6 Tier-LMHV
LX
20.07.2025 00:55
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