- 1.
ohne Genehmigung nach § 3 Abs. 1 ein hochwertiges Erdfernerkundungssystem betreibt,
- 2.
(weggefallen)
- 3.
ohne Erlaubnis - a)
nach § 10 Satz 1 den Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems oder von Teilen eines solchen übernimmt,
- b)
nach § 19 Abs. 1 Satz 1 eine sensitive Anfrage bedient oder
- c)
nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Daten ohne Anfrage verbreitet,
- 4.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 1, 2 oder § 16 zuwiderhandelt,
- 5.
ohne Zulassung nach § 11 Abs. 1 Daten verbreitet,
- 6.
entgegen § 17 Abs. 1 in Verbindung mit den Bestimmungen einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 3 eine Anfrage auf Verbreiten von Daten eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise auf dessen Sensitivität prüft,
- 7.
entgegen § 5 Abs. 1 oder § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig fertigt oder diese Aufzeichnungen nach § 5 Abs. 2 oder § 18 Abs. 2 nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt oder
- 8.
entgegen § 18 Abs. 3 Satz 1 keine dort genannten Protokolle und Dokumentationen bereithält.