§ 25 BeamtStG - Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
Diskussion zu § 25 BeamtStG
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21.06.2025 06:28