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§ 25 BeamtStG - Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
Stand 07.07.2021
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§ 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.