§ 6 KapitalisierungszeitraumWerden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum glaubhaft gemacht oder sind solche Gründe nicht ersichtlich, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen.
Diskussion zu § 6 FVerlV
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21.06.2025 05:38
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