§ 6 FVerlV - Kapitalisierungszeitraum
§ 6 Kapitalisierungszeitraum Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum glaubhaft gemacht oder sind solche Gründe nicht ersichtlich, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen.
Diskussion zu § 6 FVerlV
LX
21.06.2025 05:38