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§ 21 WoGG - Sonstige Gründe
Stand 12.07.2021
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§ 21 Sonstige Gründe
Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
1.
wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
2.
wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
3.
soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.