§ 4 WoGG - Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes Das Wohngeld richtet sich nach
1.
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
2.
der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
3.
dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)
und ist nach § 19 zu berechnen.