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§ 12 WStBG - Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung
Stand 11.01.2021
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§ 12 Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung
§ 43 des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch die Fonds.