§ 4 WStBG - Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen
Teilen
§ 4 Verpflichtungserklärung bei anderen RechtsformenDie vorstehenden Absätze gelten für Unternehmen des Finanzsektors und für Unternehmen der Realwirtschaft, die nicht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft verfasst sind, entsprechend.