§ 4 WStBG - Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen
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§ 4 Verpflichtungserklärung bei anderen RechtsformenDie vorstehenden Absätze gelten für Unternehmen des Finanzsektors und für Unternehmen der Realwirtschaft, die nicht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft verfasst sind, entsprechend.
Diskussion zu § 4 WStBG
LX
20.08.2025 02:42
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