§ 4 WStBG - Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen
§ 4 Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen Die vorstehenden Absätze gelten für Unternehmen des Finanzsektors und für Unternehmen der Realwirtschaft, die nicht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft verfasst sind, entsprechend.