§ 2 EGGmbHG - Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
§ 2 Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz § 42a Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Fassung des Artikels 3 Abs. 3 des Transparenz- und Publizitätsgesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2681) ist erstmals auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das nach dem 31. Dezember 2001 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.