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§ 1 PStV - Standesamt
Stand 16.04.2021
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Übersetzung
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§ 1 Standesamt
(1) Jedes Standesamt führt eine Bezeichnung. Bei gleichnamigen Standesämtern ist ein unterscheidender Zusatz hinzuzufügen.
(2) Amtssitz sind die Diensträume des Standesamts.