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§ 13 SchfHwG - Allgemeine Aufgaben
Stand 22.06.2021
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§ 13 Allgemeine Aufgaben
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kontrollieren die Einhaltung der Pflichten der Eigentümer nach § 1 Abs. 1 und 2 und führen die Kehrbücher.