- 1.
Name und Anschrift des Betriebs,
- 2.
Vor- und Familienname des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin,
- 3.
Handwerkskammer, bei der der Inhaber oder die Inhaberin des Betriebs mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, oder Behörde, bei der die Erbringung von Dienstleistungen angezeigt wurde,
- 4.
bei bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern Datum der Bestellung und Angabe des betreffenden Bezirks,
- 5.
Teiltätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks, die im Einzelnen in die Handwerksrolle eingetragen sind.