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§ 35 SchfHwG - Rechtsweg
Stand 22.06.2021
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§ 35 Rechtsweg
Für alle Streitigkeiten, die Angelegenheiten der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch die Versorgungsanstalt betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.