§ 43 SchfHwG - Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand
§ 43 Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.