Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes

Eingangsformel Auf Grund des § 30 Abs. 17 des Bundesversorgungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe i des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung:
§ 1 Zweck der Verordnung Diese Verordnung regelt die medizinischen Grundsätze und Kriterien, die bei der ärztlichen Begutachtung nach Teil 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch anzuwenden sind, sowie das dafür maßgebende Verfahren.
§ 2 Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ Die in § 1 genannten Grundsätze und Kriterien sind in der Anlage zu dieser Verordnung als deren Bestandteil festgelegt.
§ 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Schlussformel Der Bundesrat hat zugestimmt.
Anlage zu § 2
der Versorgungsmedizin-​Verordnung vom 10. Dezember 2008
(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 57 vom 15. Dezember 2008,

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Inhaltsverzeichnis
Teil A: Allgemeine Grundsätze
1.Schädigungsfolgen8
2.Grad der Schädigungsfolgen (GdS), Grad der Behinderung (GdB)8
3.Gesamt-GdS10
4.Hilflosigkeit11
5.Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen12
6.Blindheit und hochgradige Sehbehinderung14
7.Wesentliche Änderung der Verhältnisse15
Teil B: GdS-Tabelle
1.Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle18
2.Kopf und Gesicht18
3.Nervensystem und Psyche20
4.Sehorgan29
5.Hör- und Gleichgewichtsorgan33
6.Nase38
7.Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege38
8.Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen43
9.Herz und Kreislauf46
10.Verdauungsorgane52
11.Brüche (Hernien)62
12.Harnorgane63
13.Männliche Geschlechtsorgane68
14.Weibliche Geschlechtsorgane70
15.Stoffwechsel, innere Sekretion73
16.Blut, blutbildende Organe, Immunsystem76
17.Haut81
18.Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten85
Teil C: Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht
1.Grundsätze zur Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht
2.Tatsachen für die Begutachtung des ursächlichen Zusammenhangs
3.Ursächlicher Zusammenhang
4.Kann-Versorgung
5.Anerkennung der Schädigungsfolge im Sinne der Entstehung und Anerkennung der Schädigungsfolge im Sinne der Verschlimmerung
6.Bestimmung des Grades der Schädigungsfolgen
7.Folgeschaden
8.Folgen von medizinischen Maßnahmen
9.Absichtlich herbeigeführte Gesundheitsstörungen
10.Ursächlicher Zusammenhang zwischen Schädigungsfolge und Tod
Teil D: Merkzeichen
1.Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)114
2.Berechtigung für eine ständige Begleitung (Merkzeichen B)115
3.(aufgehoben)115
4.Gehörlosigkeit (Merkzeichen Gl)116




Vorbemerkung:

Wenn mit dem Grad der Behinderung und dem Grad der Schädigungsfolgen das Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am