Die Beurteilung des GdS bei Schäden der Harnorgane richtet sich nach dem Ausmaß der Störungen der inkretorischen und exkretorischen Nierenfunktion und/oder des Harntransportes, das durch spezielle Untersuchungen zu erfassen ist.
Daneben sind die Beteiligung anderer Organe (z. B. Herz/Kreislauf, Zentralnervensystem, Skelettsystem), die Aktivität eines Entzündungsprozesses, die Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und die notwendige Beschränkung in der Lebensführung zu berücksichtigen.
Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Funktionseinschränkung der Nieren" ist die Retention harnpflichtiger Substanzen zu verstehen.
Nierenschäden
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere bei Gesundheit der
anderen Niere25
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere bei Schaden der anderen Niere, ohne Einschränkung der Nierenfunktion, mit krankhaftem Harnbefund30
Nierenfehlbildung (z. B. Erweiterung des Nierenhohlsystems bei Ureterabgangsstenose, Nierenhypoplasie, Zystennieren, Nierenzysten, Beckenniere), Nephroptose
ohne wesentliche Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung0-10
mit wesentlichen Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung20-30
Nierensteinleiden ohne Funktionseinschränkung der Niere
mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten0-10
mit häufigeren Koliken, Intervallbeschwerden und wiederholten Harnwegsinfekten20-30
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion (z. B. Glomerulopathien, tubulointerstitielle Nephropathien, vaskuläre Nephropathien), ohne Beschwerden, mit krankhaftem Harnbefund (Eiweiß und/oder Erythrozyten- bzw. Leukozytenausscheidung)0-10
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion, mit Beschwerden rezidivierende Makrohämaturie, je nach Häufigkeit10-30
Nephrotisches Syndrom
kompensiert (keine Ödeme)20-30
dekompensiert (mit Ödemen)40-50
bei Systemerkrankungen mit Notwendigkeit einer immunsuppressiven Behandlung50
Nierenschäden mit Einschränkung der Nierenfunktion
Eine geringfügige Einschränkung der Kreatininclearance auf 50-80 ml/min bei im Normbereich liegenden Serumkreatininwerten bedingt keinen messbaren GdS.
Nierenfunktionseinschränkung
leichten Grades
(Serumkreatininwerte unter 2 mg/dl [Kreatininclearance ca. 35-50 ml/min], Allgemeinbefinden nicht oder nicht wesentlich reduziert, keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit)20-30
(Serumkreatininwerte andauernd zwischen 2 und 4 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden wenig reduziert, leichte Einschränkung der Leistungsfähigkeit)40
mittleren Grades
(Serumkreatininwerte andauernd zwischen 4 und 8 mg/dl erhöht, Allgemeinbefinden stärker beeinträchtigt, mäßige Einschränkung der Leistungsfähigkeit)50-70
schweren Grades
(Serumkreatininwerte dauernd über 8 mg/dl, Allgemeinbefinden stark gestört, starke Einschränkung der Leistungsfähigkeit, bei Kindern keine normalen Schulleistungen mehr)80-100
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere mit Funktionseinschränkung der anderen Niere
leichten Grades40-50
mittleren Grades60-80
schweren Grades90-100
Notwendigkeit der Dauerbehandlung mit Blutreinigungsverfahren (z. B. Hämodialyse, Peritonealdialyse)100
Bei allen Nierenschäden mit Funktionseinschränkungen sind Sekundärleiden (z. B. Hypertonie, ausgeprägte Anämie [Hb-Wert unter 8 g/dl], Polyneuropathie, Osteopathie) zusätzlich zu bewerten.
Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdS entscheidend abhängig von der verbliebenen Funktionsstörung; unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression ist jedoch der GdS nicht niedriger als 50 zu bewerten.
Nach Entfernung eines malignen Nierentumors oder Nierenbeckentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom) im Stadium T1 N0 M0 (Grading G1)50
nach Entfernung eines Nierenbeckentumors im Stadium Ta N0 M0 (Grading G1)50
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom)
im Stadium (T1 [Grading ab G2], T2) N0 M060
in höheren Stadienwenigstens 80
nach Entfernung eines Nierenbeckentumors
im Stadium (T1 bis T2) N0 M060
in höheren Stadienwenigstens 80
nach Entfernung eines Nephroblastoms
im Stadium I und II60
in höheren Stadienwenigstens 80
Schäden der Harnwege
Chronische Harnwegsentzündungen (insbesondere chronische Harnblasenentzündung)
leichten Grades (ohne wesentliche Miktionsstörungen)0-10
stärkeren Grades
(mit erheblichen und häufigen Miktionsstörungen)20-40
chronische Harnblasenentzündung mit Schrumpfblase
(Fassungsvermögen unter 100 ml, Blasentenesmen)50-70
Bei Entleerungsstörungen der Blase (auch durch Harnröhrenverengung) sind Begleiterscheinungen (z. B. Hautschäden, Harnwegsentzündungen) ggf. zusätzlich zu bewerten.
Entleerungsstörungen der Blase
leichten Grades
(z. B. geringe Restharnbildung, längeres Nachträufeln)10
stärkeren Grades
(z. B. Notwendigkeit manueller Entleerung, Anwendung eines Blasenschrittmachers, erhebliche Restharnbildung, schmerzhaftes Harnlassen)20-40
mit Notwendigkeit regelmäßigen Katheterisierens, eines Dauerkatheters, eines suprapubischen Blasenfistelkatheters oder Notwendigkeit eines Urinals, ohne wesentliche Begleiterscheinungen50
Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach
Entfernung des Tumors im Frühstadium unter Belassung der Harnblase (Ta bis T1) N0 M0, Grading G150
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
nach Entfernung im Stadium Tis oder T1 (Grading ab G2)50
nach Entfernung in den Stadien (T2 bis T3a) N0 M060
mit Blasenentfernung einschließlich künstlicher Harnableitung80
nach Entfernung in höheren Stadien100
Harninkontinenz
relative
leichter Harnabgang bei Belastung (z. B. Stressinkontinenz Grad I)0-10
Harnabgang tags und nachts (z. B. Stressinkontinenz Grad II-III)20-40
völlige Harninkontinenz50
bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit60-70
nach Implantation einer Sphinkterprothese mit guter Funktion20
Harnröhren-Hautfistel der vorderen Harnröhre bei Harnkontinenz10
Harnweg-Darmfistel bei Analkontinenz, je nach Luft- und Stuhlentleerung über die Harnröhre30-50
Künstliche Harnableitung (ohne Nierenfunktionsstörung)
in den Darm30
nach außen
mit guter Versorgungsmöglichkeit50
sonst (z. B. bei Stenose, Retraktion, Abdichtungsproblemen)60-80
Darmneoblase mit ausreichendem Fassungsvermögen, ohne Harnstau, ohne wesentliche Entleerungsstörungen30
13.
Männliche Geschlechtsorgane

Verlust des Penis
Teilverlust des Penis50
Teilverlust der Eichel10
Verlust der Eichel20
Sonst30-40
Nach Entfernung eines malignen Penistumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit nach Entfernung im Frühstadium (T1 bis T2) N0 M0
bei Teilverlust des Penis50
bei Verlust des Penis60
mit vollständiger Entfernung der Corpora cavernosa80
nach Entfernung in höheren Stadien90-100
Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens bei intaktem anderen Hoden0
Unterentwicklung, Verlust oder vollständiger Schwund beider Hoden
in höherem Lebensalter (etwa ab 8. Lebensjahrzehnt)10
sonst je nach Ausgleichbarkeit des Hormonhaushalts durch Substitution20-30
vor Abschluss der körperlichen Entwicklung20-40
Verlust oder Schwund eines Nebenhodens0
Verlust oder vollständiger Schwund beider Nebenhoden und/oder Zeugungsunfähigkeit (Impotentia generandi)0
in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch20
Impotentia coeundi bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung20
Hydrozele (sog. Wasserbruch)0-10
Varikozele (sog. Krampfaderbruch)0-10
Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen
Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M050
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung
eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M050
nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M060
in höheren Stadien80
Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie
ohne wesentliche Miktionsstörung0-10
mit andauernden Miktionsstörungen und Schmerzen20
Prostataadenom
Der GdS richtet sich nach den Harnentleerungsstörungen und der Rückwirkung auf die Nierenfunktion.
Nach Entfernung eines malignen Prostatatumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1)50
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
nach Entfernung in den Stadien T1a N0 M0 (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M050
nach Entfernung in höheren Stadienwenigstens 80
Maligner Prostatatumor
ohne Notwendigkeit einer Behandlung50
auf Dauer hormonbehandeltwenigstens 60
14.
Weibliche Geschlechtsorgane