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§ 168e FamFG - Beendigung der Vormundschaft
Stand 31.12.2022
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§ 168e Beendigung der Vormundschaft
Bestehen Zweifel oder Uneinigkeit, ob und wann die Vormundschaft beendet ist, stellt das Gericht die Beendigung der Vormundschaft und den Zeitpunkt der Beendigung durch Beschluss fest.