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§ 186 FamFG - Adoptionssachen
Stand 22.07.2021
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Übersetzung
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§ 186 Adoptionssachen
Adoptionssachen sind Verfahren, die
1.
die Annahme als Kind,
2.
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
3.
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
4.
die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.