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§ 196a FamFG - Zurückweisung des Antrags
Stand 22.07.2021
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§ 196a Zurückweisung des Antrags
Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen.