§ 421 FamFG - Inhalt der Beschlussformel
§ 421 Inhalt der Beschlussformel Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch
1.
die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie
2.
den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.