„Jade Approach“ 50 vom Hundert - c)
- der „Tonne Elbe“
und der Lotsenversetzstation bei derTonne „E3“ 50 vom Hundert
dies gilt nicht, wenn sich der Lotse bereits vor Beginn der Lotsung an Bord befindet oder nach der Lotsung an Bord verbleibt;- 2.2
- für Fahrzeuge, wenn das Lotsenversetzmittel aus nicht revierbedingten Gründen vergeblich eingesetzt wird bei den Lotsenversetzpositionen
- a)
- Leuchttonne „Westerems“ oder
Leuchttonne„GW/TG“ 50 vom Hundert - b)
- Leuchttonne
„3/Jade“ oder im
Verkehrstrennungsgebiet„Jade Approach“ 50 vom Hundert - c)
- Tonne „Elbe“ oder
Tonne „E3“ 50 vom Hundert
- 2.3
- wenn der Seelotse bei den Außenstationen der Lotsenschiffe durch Hubschrauber versetzt oder ausgeholt wird, weil eine andere Versetzungsart nicht möglich ist, bei
- a)
- Leuchttonne
„Westerems“ 50 vom Hundert - b)
- Leuchttonne
„3/Jade2“ 50 vom Hundert
- c)
Tonne „Elbe“ 50 vom Hundert
- 2.4
- wenn der Seelotse auf Wunsch der Schiffsführung durch Hubschrauber versetzt oder ausgeholt wird, obwohl eine Versetzung durch ein Schiff hätte erfolgen können bei den Lotsenversetzpositionen
- a)
- Leuchttonne „Westerems“ oder
Leuchttonne„GW/TG“ 100 vom Hundert - b)
- Leuchttonne
„3/Jade2“ oder im
Verkehrstrennungsgebiet „Jade100 vom HundertApproach“ 100 vom Hundert - c)
- Tonne „Elbe“ oder
Tonne „E3“ 100 vom Hundert