a)Bremen und Bremerhaven 100 vom Hundert
b)Bremen und Elsfleth52 vom Hundert
c)Bremen und Brake 100 vom Hundert
d)Bremen und Nordenham 100 vom Hundert
e)Elsfleth und Brake80 vom Hundert
f)Elsfleth und Nordenham100 vom Hundert
g)Elsfleth und Bremerhaven100 vom Hundert
h)Brake und Nordenham 80 vom Hundert
i)Brake und Bremerhaven100 vom Hundert
j)Nordenham und Bremerhaven 80 vom Hundert
k)der Reede von Blexen und Bremerhaven25 vom Hundert
l)Bremerhaven und der Reede von Bremerhaven  25 vom Hundert
des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 2;
1.3
auf der Außenweserim Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen
a)Bremerhaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne
„3/Jade 2“ oder der „Schlüsseltonne“
100 vom Hundert
b)der Reede von Blexen und Bremerhaven25 vom Hundert
c)der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne „3/Jade 2“ und der
„Schlüsseltonne“ im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Streckenlotsung
von oder nach Bremerhaven
20 vom Hundert
des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 3;
1.4
auf der Jadeim Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen
a)Wilhelmshaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne
„3/Jade 2“
100 vom Hundert
b)bei Lotsungen – unmittelbar vor Antritt oder nach Abschluss einer Fahrtstreckenlotsung – von oder nach den Pieranlagen sowie zwischen den Ankerplätzen und den Pieranlagen39 vom Hundert
des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 4;
1.5
auf der Elbe