- des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 2;
a) Bremen und Bremerhaven 100 vom Hundert b) Bremen und Elsfleth 52 vom Hundert c) Bremen und Brake 100 vom Hundert d) Bremen und Nordenham 100 vom Hundert e) Elsfleth und Brake 80 vom Hundert f) Elsfleth und Nordenham 100 vom Hundert g) Elsfleth und Bremerhaven 100 vom Hundert h) Brake und Nordenham 80 vom Hundert i) Brake und Bremerhaven 100 vom Hundert j) Nordenham und Bremerhaven 80 vom Hundert k) der Reede von Blexen und Bremerhaven 25 vom Hundert l) Bremerhaven und der Reede von Bremerhaven 25 vom Hundert - 1.3
- auf der Außenweserim Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen
- des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 3;
a) Bremerhaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne
„3/Jade 2“ oder der „Schlüsseltonne“100 vom Hundert b) der Reede von Blexen und Bremerhaven 25 vom Hundert c) der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne „3/Jade 2“ und der
„Schlüsseltonne“ im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Streckenlotsung
von oder nach Bremerhaven20 vom Hundert - 1.4
- auf der Jadeim Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 4;
a) Wilhelmshaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne
„3/Jade 2“100 vom Hundert b) bei Lotsungen – unmittelbar vor Antritt oder nach Abschluss einer Fahrtstreckenlotsung – von oder nach den Pieranlagen sowie zwischen den Ankerplätzen und den Pieranlagen 39 vom Hundert - 1.5
- auf der Elbe