ziert sich die Bruttoraumzahl nach dem Internationalen Schiffsmessbrief (1969) um 15 vom Hundert;
2.
bei Tankschiffen, bei denen das um den Raumgehalt der getrennten Wasserballasttanks verminderte Vermessungsergebnis von der Schiffsvermessungsbehörde nach der IMO-​Resolution A.747(18) bescheinigt ist, die verminderte Bruttoraumzahl;
3.
bei Binnenschiffen die Hälfte der im Eichschein ausgewiesenen Tragfähigkeit in Tonnen;
4.
bei Marinefahrzeugen, für die keine Schiffsmessbriefe ausgestellt sind, die Wasserverdrängung in Tonnen;
5.
bei anderen Fahrzeugen, die nicht vermessen oder nicht geeicht sind, die nach Absatz 1 Satz 2 geschätzte Bruttoraumzahl oder Wasserverdrängung in Tonnen;
6.
bei Schlepp-​ und Schubverbänden die Summe der nach den Nummern 1 bis 4 ermittelten Bruttoraumzahlen, die Tragfähigkeit aller Fahrzeuge in Tonnen oder die Wasserverdrängung aller Fahrzeuge in Tonnen.
(3) Zahlungen sind in Euro zu leisten. Bruchteile eines Euro werden unter 0,50 € nach unten abgerundet und ab 0,50 € nach oben aufgerundet.
§ 7 (1) Die Lotsabgaben und Lotsgelder werden von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt erhoben und eingezogen. Diese kann Dritte mit der Entgegennahme der Zahlungen beauftragen.
(2) Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann von der Zahlung der Lotsabgaben aus Gründen des öffentlichen Interesses ganz oder teilweise befreien.
§ 8 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b ist ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr anzuwenden.
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1)
Verzeichnis und Tabelle der Lotsabgaben
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 100 - 110;

bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)


1
Lotsabgaben für FahrtstreckenDie Lotsabgabe für die Fahrtstrecke beträgt
1.1
auf der Emsim Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen
a)
Emden-​Reede und Borkum oder der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne
„Westerems“ 100 vom Hundert
b)
Papenburg-Schleuse und Emden-Reede10 vom Hundert
c)
Papenburg-Schleuse und Leer-Schleuse 5 vom Hundert
d)
Leer-Schleuse und Emden-Reede 5 vom Hundert
e)
Emden-Reede und der Binnenrandzelbake50 vom Hundert
f)
der Binnenrandzelbake und der Außenstation des Lotsenschiffes bei Leuchttonne
„Westerems“50 vom Hundert