- 1.
den Inhalt der Beurteilung, beispielsweise die Festlegung von zu beurteilenden Merkmalen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung,
- 2.
ein Bewertungssystem für die Beurteilung,
- 3.
die Ausgestaltung des Beurteilungsmaßstabs, beispielsweise die konkrete Festlegung von Richtwerten oder die Möglichkeit, von den Richtwerten aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit abzuweichen,
- 4.
die Festlegung von Mindestanforderungen an die an der Beurteilung mitwirkenden Personen,
- 5.
die Bekanntgabe des Ergebnisses eines Beurteilungsdurchgangs,
- 6.
die Voraussetzungen und das Verfahren einer fiktiven Fortschreibung von Beurteilungen und
- 7.
Ausnahmen von der Beurteilungspflicht.