Nr.LaufbahnFachspezifischer VorbereitungsdienstOberste Dienstbehörde(n)
 1Mittlerer nichttechnischer Dienst
 2Mittlerer Dienst im Bundesnachrichtendienst und mittlerer Dienst im Verfassungsschutz des BundesBundeskanzleramt und Bundesministerium des Innern und für Heimat
 3Mittlerer Zolldienst des BundesBundesministerium der Finanzen
 4Mittlerer Steuerdienst des BundesBundesministerium der Finanzen
 5Mittlerer nichttechnischer Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des BundesBundesministerium des Innern und für Heimat
 6Mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst in der BundeswehrverwaltungBundesministerium der Verteidigung
 7Mittlerer technischer
Verwaltungsdienst
 8Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in der BundeswehrBundesministerium der Verteidigung
9Mittlerer technischer Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik –Bundesministerium der Verteidigung
10Mittlerer technischer Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des BundesBundesministerium der Verteidigung
11Mittlerer technischer Dienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des BundesBundesministerium für Digitales und Verkehr
12Mittlerer naturwissenschaftlicher Dienst
13Mittlerer Wetterdienst des BundesBundesministerium für Digitales und Verkehr
14Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst
15Gehobener Dienst im Bundesnachrichtendienst und gehobener Dienst im Verfassungsschutz des BundesBundeskanzleramt und Bundesministerium des Innern und für Heimat
16Gehobener nichttechnischer Dienst des Bundes in der SozialversicherungVorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund im Einvernehmen mit dem Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
17Gehobener nichttechnischer Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen SozialversicherungVorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
18Gehobener nichttechnischer Zolldienst des BundesBundesministerium der Finanzen
19Gehobener Steuerdienst des BundesBundesministerium der Finanzen
20Gehobener Archivdienst des BundesDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
21Gehobener Verwaltungsinformatikdienst des BundesBundesministerium der Finanzen
22Gehobener nichttechnischer Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des BundesBundesministerium des Innern und für Heimat
23Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –Bundesministerium des Innern und für Heimat
24Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst in der BundeswehrverwaltungBundesministerium der Verteidigung
25Gehobener technischer Verwaltungsdienst
26Gehobener bautechnischer Verwaltungsdienst des BundesBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
27Gehobener technischer Dienst
– Fachrichtung Bahnwesen –
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
28Gehobener technischer Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des BundesBundesministerium für Digitales und Verkehr
29Gehobener technischer Verwaltungsdienst in der Straßenbauverwaltung des BundesBundesministerium für Digitales und Verkehr
30Gehobener technischer Verwaltungsdienst im Informationstechnikzentrum BundBundesministerium der Finanzen
31Gehobener technischer Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik –Bundesministerium der Verteidigung
32Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst in der BundeswehrBundesministerium der Verteidigung
33Gehobener technischer Dienst bei der Unfallversicherung Bund und BahnVorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn
34Gehobener technischer Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des BundesBundesministerium der Verteidigung
35Gehobener naturwissenschaftlicher Dienst
36Gehobener Wetterdienst des BundesBundesministerium für Digitales und Verkehr
37Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
38Höherer Archivdienst des BundesDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
39Höherer Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des BundesBundesministerium des Innern und für Heimat
40Höherer technischer Verwaltungsdienst
41Höherer technischer Verwaltungsdienst des Bundes, Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Bahnwesen,
Maschinen- und Elektrotechnik Fachgebiet
Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen, Luftfahrttechnik, Straßenwesen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
42Höherer technischer
Verwaltungsdienst des Bundes, Fachrichtungen Hochbau, Maschinen- und Elektrotechnik Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
43Höherer technischer Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik –Bundesministerium der Verteidigung
44Höherer feuerwehrtechnischer Dienst in der BundeswehrBundesministerium der Verteidigung
45Höherer technischer Dienst bei der Unfallversicherung Bund und BahnVorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn
Anlage 3 (zu § 10 Absatz 2 Satz 2) (Fundstelle: BGBl. I 2021, 3592)



In den Rechtsverordnungen nach § 10 Absatz 1 sind folgende Prüfungsnoten vorzusehen:
NoteNotendefinition
12
1sehr gut (1)eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht
2gut (2)eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht
3befriedigend (3)eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht
4ausreichend (4)eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
5mangelhaft (5)eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
6ungenügend (6)eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können
Zur Bildung der Prüfungsnoten können die Einzelleistungen und die Gesamtleistung der Prüfung nach einem System von Punktzahlen bewertet werden.
Bei Vorbereitungsdiensten, die mit einem Bachelor abschließen, sind neben der Note zusätzlich die Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen auszuweisen.
Anlage 4 (zu § 51 Absatz 1) (Fundstelle: BGBl. I 2021, 3593–3599)