§ 12 BLV - Mittlerer Dienst
§ 12 Mittlerer Dienst Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.
Diskussion zu § 12 BLV
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18.09.2025 23:46