§ 12 BLV - Mittlerer Dienst
§ 12 Mittlerer Dienst Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.
Diskussion zu § 12 BLV
LX
23.07.2025 18:40