§ 14 Höherer DienstEin Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er vermittelt die für die Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Diskussion zu § 14 BLV
LX
23.09.2025 01:43
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