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§ 14 BLV - Höherer Dienst
Stand 07.07.2021
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§ 14 Höherer Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er vermittelt die für die Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse.