§ 14 BLV - Höherer Dienst
§ 14 Höherer Dienst Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er vermittelt die für die Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Diskussion zu § 14 BLV
LX
23.09.2025 01:43