Open user menu
§ 18 BLV - Einfacher Dienst
Stand 24.08.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 18 Einfacher Dienst
Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.