§ 48 BLV - Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
Teilen
§ 48 Ausnahmen von der regelmäßigen BeurteilungAusnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. Dies ist insbesondere in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. Die §§ 28 bis 31 bleiben unberührt.
Diskussion zu § 48 BLV
LX
26.07.2025 05:09
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.