tohaemin, Antihaemin und Anhaemin) und sonstige Verfahren, bei denen aus körpereigenen Substanzen der Patientin oder des Patienten individuelle Präparate gefertigt werden (zum Beispiel Gegensensibilisierung nach Theurer, Clustermedizin)
14.1
Neurostimulation nach Molsberger
14.2
neurotopische Diagnostik und Therapie
14.3
niedrig dosierter, gepulster Ultraschall
15.1
osmotische Entwässerungstherapie
16.1
photodynamische Therapie in der Parodontologie
16.2
Psycotron-​Therapie
16.3
pulsierende Signaltherapie
16.4
Pyramidenenergiebestrahlung
17.1
(frei)
18.1
Regeneresen-​Therapie
18.2
Reinigungsprogramm mit Megavitaminen und Ausschwitzen
18.3
Rolfing-​Behandlung
19.1
Schwingfeld-​Therapie
19.2
SIPARI-​Methode
20.1
Thermoregulationsdiagnostik
20.2
Transorbitale Wechselstromstimulation bei Optikusatrophie (zum Beispiel SAVIR-​Verfahren)
20.3
Trockenzellentherapie
21.1
(frei)
22.1
Vaduril-​Injektionen gegen Parodontose
22.2
Vibrationsmassage des Kreuzbeins
23.1
(frei)
24.1
(frei)
25.1
(frei)
26.1
Zellmilieu-​Therapie




1.
ChelattherapieAufwendungen sind nur beihilfefähig bei Behandlung von Schwermetallvergiftung, Morbus Wilson und Siderose. Alternative Schwermetallausleitungen gehören nicht zur Behandlung einer Schwermetallvergiftung.
2.
Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) im orthopädischen und schmerztherapeutischen BereichAufwendungen sind nur beihilfefähig bei Behandlung von Tendinosis calcarea, Pseudarthrose, Fasziitis plantaris, therapierefraktäre Epicondylitis humeri radialis und therapierefraktäre Achillodynie. Auf der Grundlage des Beschlusses der Bundesärztekammer zur Analogbewertung der ESWT sind Gebühren nach Nummer 1800 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte beihilfefähig. Daneben sind keine Zuschläge beihilfefähig.
3.
Hyperbare Sauerstofftherapie (Überdruckbehandlung)Aufwendungen sind nur beihilfefähig bei Behandlung von Kohlenmonoxidvergiftung, Gasgangrän, chronischen Knocheninfektionen, Septikämien, schweren Verbrennungen, Gasembolien, peripherer Ischämie, diabetisches Fußsyndrom ab Wagner Stadium II oder von Tinnitusleiden, die mit Perzeptionsstörungen des Innenohres verbunden sind.
4.
Hyperthermiebehandlung
Aufwendungen sind nur beihilfefähig bei Tumorbehandlungen in Kombination mit Chemo-​ oder Strahlentherapie.
5.
KlimakammerbehandlungAufwendungen sind nur beihilfefähig, wenn andere übliche Behandlungsmethoden nicht zum Erfolg geführt haben und die Festsetzungsstelle auf Grund des Gutachtens von einer Ärztin oder einem Arzt, die oder den sie bestimmt, vor Beginn der Behandlung zugestimmt hat.
6.
Lanthasol-​Aerosol-Inhalationskur