für beihilfeberechtigte Personen der Besoldungs- gruppen A 2 bis A 8 und Anwärterinnen und An- wärter sowie berücksichti- gungsfähige Personen | 8 Euro, |
für beihilfeberechtigte Personen der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sowie berücksichtigungsfähige Personen | 12 Euro, |
für beihilfeberechtigte Personen höherer Besoldungsgruppen sowie berücksichtigungsfähige Personen | 16 Euro. |