Registriernummer:
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung
der Genehmigung für die Verbringung befugt ist)
Abschnitt B-1
Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen
1.Art der Verbringung (Zutreffendes ankreuzen):
  Typ MM: Verbringung zwischen Mitgliedstaaten (über einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder Drittstaaten)
  Typ IM: Einfuhr in die Gemeinschaft
  Typ ME: Ausfuhr aus der Gemeinschaft
  Typ TT: Durchfuhr durch die Gemeinschaft
2.Antrag auf Genehmigung für (Zutreffendes ankreuzen):
  eine Einzelverbringung:  geplante Ausführungsfrist: 
  mehrere Verbringungen: Zahl (vorgesehen):  geplante Ausführungsfrist: 
3.  Nicht zutreffend.
  Typ MM Verbringung(en) über einen oder mehrere Drittstaaten:
Grenzübergangsstelle bei der Ausfuhr aus der Gemeinschaft*):
Eingangszollstelle des Drittstaats*) (erstes Durchfuhrland):
Ausgangszollstelle des Drittstaats*) (letztes Durchfuhrland):
Grenzübergangsstelle bei der Wiedereinfuhr in die Gemeinschaft*):
*) Die von dem Antrag abgedeckten Verbringungen müssen alle über dieselben Grenzübergangsstellen erfolgen, es sei denn, es besteht eine anderslautende Vereinbarung der betroffenen zuständigen Behörden.
4.Antragsteller (Firmenname):

  Besitzer (bei Typ MM und ME)*)
  Empfänger (bei Typ IM)
  sonstige (bei Typ TT), bitte angeben:
Anschrift:
PLZ:   Ort:   Land:
Tel.:    Fax:  E-Mail:
Kontaktperson: Herr/Frau
*) Der „Besitzer“ im Sinne des Einheitlichen Begleitscheins entspricht dem „Versender“ im Sinne der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung.
5.Aufbewahrungsort der abgebrannten Brennelemente vor der Verbringung (Firmenname):

Anschrift:
PLZ:   Ort:   Land:
Tel.:    Fax:  E-Mail:
Kontaktperson: Herr/Frau
6.Empfänger (Firmenname):

Anschrift:
PLZ:   Ort:   Land:
Tel.:    Fax:  E-Mail:
Kontaktperson: Herr/Frau
7.Aufbewahrungsort der abgebrannten Brennelemente nach der Verbringung (Firmenname):
Anschrift:
PLZ:   Ort:   Land:
Tel.:    Fax:  E-Mail:
Kontaktperson: Herr/Frau
8.Art der abgebrannten Brennelemente:
   Uranmetall,
   Urandioxid,
   Mischoxid (MOX),
   sonstige (bitte angeben):
Ursprünglicher Anteil an Spaltstoffen:
   Uran-235  [maximale Anreicherung  %]
   MOX  [nominale Urananreicherung  %]
   [maximaler Plutoniumgehalt  %]
   sonstige (bitte angeben):
Brennstoffabbrand (Durchschnitt oder typischer Bereich):  MWd/tSM
9.Gesamtzahl der Gebinde (z. B. Behälter, …):
Gesamtzahl der Kassetten/Bündel/Elemente/Stäbe (bitte angeben):
Nettogesamtgewicht (kg):
Bruttogesamtgewicht (kg):
(Soweit sich der Antrag auf mehrere Verbringungen bezieht, sind dies Schätzwerte.)
Beschreibung der Lieferung (z. B. Behälter):
Gebindetyp) (sofern bekannt):
Maximaler Anteil an abgebrannten Brennelementen je Gebinde (kg):
System zur Kennzeichnung der Gebinde (bei Etikettierung Beispiele beifügen):
) Gemäß Teil 2 Nummer 2.2.7 der Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 12 vom 5. Juni 2008) und Teil 6 Nummer 6.4 der Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom 14. September 2007).
10.Art der Tätigkeit, bei der die abgebrannten Brennelemente entstanden sind (Zutreffendes ankreuzen):
   Forschung,    gewerbliche Kernkraftwerke,    sonstige Tätigkeit (bitte angeben):
11.Zweck der Verbringung der abgebrannten Brennelemente:
   (Wieder)Aufbereitung oder Wiederaufarbeitung
   Zwischenlagerung
   Rücktransport nach Zwischenlagerung
   Endlagerung
   sonstige Zwecke (bitte angeben):
12.Vorgesehene
Beförderungsart
(Straße, Schiene, See, Luft, Binnenschifffahrt)
AbgangsortBestimmungsortVorgesehener
Transportunternehmer
(sofern bekannt)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
13.Liste der von der Verbringung abgebrannter Brennelemente betroffenen Länder in ihrer Reihenfolge (erstes Land ist das Ausgangsland, letztes Land das Bestimmungsland)
1.3.5.7.
2.4.6.8.
14.Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom:
1. beantrage ich hiermit die Genehmigung der vorstehend beschriebenen Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente
und
2. bescheinige ich, dass die vorstehenden Informationen nach meinem besten Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen und dass die Verbringung(en) in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt werden,
und
3. *) (bei Verbringungen des Typs MM oder ME) verpflichte ich mich, die abgebrannten Brennelemente zurückzunehmen, wenn die Verbringung(en) nicht zu Ende geführt werden kann (können) oder die Bedingungen für eine Verbringung nicht erfüllt werden können,
oder
   *) (bei Verbringungen des Typs IM oder TT) füge ich den Nachweis bei, dass eine Vereinbarung zwischen
dem Empfänger und dem in dem Drittstaat niedergelassenen Besitzer der abgebrannten Brennelemente getroffen und von den zuständigen Behörden des Drittstaats akzeptiert wurde, wonach der Besitzer in dem Drittstaat verpflichtet ist, die abgebrannten Brennelemente zurücknehmen, wenn die Verbringung(en) nicht durchgeführt werden kann (können) oder wenn die Bedingungen für eine Verbringung nicht erfüllt werden können.

    (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift)    
*) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen: Unzutreffendes streichen.


Registriernummer:
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung
der Genehmigung für die Verbringung befugt ist)
Abschnitt B-2
Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente –
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