| Registriernummer: | |
| (auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
Abschnitt B-4a
Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente
Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente
| 21. | Name der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist: Mitgliedstaat (Zutreffendes ausfüllen und ankreuzen): ⃞ Ursprungsmitgliedstaat, ⃞ Bestimmungsmitgliedstaat, ⃞ Durchfuhrmitgliedstaat oder ⃞ Mitgliedstaat, über den die abgebrannten Brennelemente in die Gemeinschaft gelangen Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
| 22. | Liste der Zustimmungen und/oder Verweigerungen der von der Verbringung betroffenen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten in ihrer Reihenfolge: | |||||||
| Mitgliedstaat/Drittstaat | Zustimmung gewährt? | Liste der Bedingungen für die Zustimmung, falls zutreffend | Verweise auf Anlagen | |||||
| 1. | JA/NEIN*) | |||||||
| 2. | JA/NEIN*) | |||||||
| 3. | JA/NEIN*) | |||||||
| 4. | JA/NEIN*) | |||||||
| 5. | JA/NEIN*) | |||||||
| 6. | JA/NEIN*) | |||||||
| 7. | JA/NEIN*) | |||||||
| 8. | JA/NEIN*) | |||||||
| *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen. | ||||||||
| 23. | Die getroffene und in diesem Abschnitt festgehaltene Entscheidung steht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom). Den zuständigen Behörden der betroffenen Länder wird mitgeteilt, dass die Genehmigung für die Einzelverbringung*) mehrere Verbringungen*) der in Abschnitt B-1 beschriebenen abgebrannten Brennelemente | |||||||
| ERTEILT WURDE. | ||||||||
| Datum des Ablaufs der Genehmigung: (TT/MM/JJJJ) (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen. ) Diese Genehmigung mindert in keiner Weise die Verantwortung des Besitzers, des Beförderers, des Eigentümers, des Empfängers oder jeglicher anderen natürlichen oder juristischen Person, die an der Verbringung beteiligt ist. | ||||||||
| Registriernummer: | |
| (auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist) |
Abschnitt B-4b
Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente
Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente
| 24. | Name der zuständigen Behörde, die zur Verweigerung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist: Mitgliedstaat (Zutreffendes ausfüllen und ankreuzen): ⃞ Ursprungsmitgliedstaat, ⃞ Bestimmungsmitgliedstaat, ⃞ Durchfuhrmitgliedstaat oder ⃞ Mitgliedstaat, über den die abgebrannten Brennelemente in die Gemeinschaft gelangen Anschrift: PLZ: Ort: Land: Tel.: Fax: E-Mail: Kontaktperson: Herr/Frau | |||||||
| 25. | Liste der Zustimmungen und/oder Verweigerungen der betroffenen Länder in ihrer Reihenfolge: | |||||||
| Mitgliedstaat/Drittstaat | Zustimmung gewährt? | Liste der Bedingungen für die Zustimmung, falls zutreffend, oder Gründe für die Verweigerung | Verweise auf Anlagen | |||||
| 1. | JA/NEIN*) | |||||||
| 2. | JA/NEIN*) | |||||||
| 3. | JA/NEIN*) | |||||||
| 4. | JA/NEIN*) | |||||||
| 5. | JA/NEIN*) | |||||||
| 6. | JA/NEIN*) | |||||||
| 7. | JA/NEIN*) | |||||||
| 8. | JA/NEIN*) | |||||||
| Die getroffene und in diesem Abschnitt festgehaltene Entscheidung steht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom. Den zuständigen Behörden der betroffenen Länder wird mitgeteilt, dass die Genehmigung für die Einzelverbringung*) mehrere Verbringungen*) der in Abschnitt B-1 beschriebenen abgebrannten Brennelemente | ||||||||
| VERWEIGERT WURDE. | ||||||||
(Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift) *) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen. | ||||||||