§ 1 VISZG - Unmittelbare Anwendbarkeit
§ 1 Unmittelbare Anwendbarkeit Die Bestimmungen des Beschlusses 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (ABl. EU Nr. L 218 S. 129) sind anwendbar.
Diskussion zu § 1 VISZG
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17.05.2025 03:28