§ 6 InkrafttretenDieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, ab dem der Beschluss 2008/633/JI nach seinem Artikel 18 Abs. 2 gilt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
Diskussion zu § 6 VISZG
LX
16.06.2025 00:58
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.