- 1.
Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,
- 2.
Telekommunikationsnummern der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,
- 3.
Namen und Vornamen von bis zu zwei Wohnungsnutzern je Wohnung,
- 4.
soweit bekannt: Zahl der Bewohner je Wohnung,
- 5.
Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.